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Gottesdienst 3G oder 2G

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Die Kirchengemeinden in Rheinland-Pfalz sind seit 24.11. verpflichtet, den Impfstatus ihrer GottesdienstbesucherInnen zu prüfen.

Was bisher nur für Bildungs- und Kulturveranstaltungen galt, wird nun auch auf die Gottesdienste angewendet: 3G-Regel für alle BesucherInnen und Mitwirkenden. Die neue Landesverordnung wendet die 3G-Regel erstmals auch für Gottesdienste an. GottesdienstbesucherInnen ab dem 12. Lebensjahr müssen entweder geimpft oder genesen sein, oder einen aktuellen negativen Coronastest (24h) vorlegen. Jugendliche bis 17 Jahren können auch vor Ort unter Aufsicht einen Selbsttest durchzuführen. Erwachsenen müssen einen aktuellen und zertifizierten Schnelltest nachweisen. Einige Gemeinden wenden auch die strengere 2G-Regel an. Viele Gemeinden bitten für die Festgottesdienste zu Weihnachten um eine Voranmeldung. Bitte informieren Sie sich vor dem Gottesdienstbesuch bei Ihrer Kirchengemeinde oder Pfarrei.

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